Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts !

Liebe Patientin, lieber Patient,

hiermit möchte ich Sie über die Preisgestaltung der Praxis, die sich seit 01.01.2019 nach der Basis der Gebührenübersicht der Therapeuten richtet, informieren.

Wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns Mühe, für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten/gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können. Der Erstattungsanspruch des Patienten durch die private Krankenversicherung richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen als Patient und Ihrer PKV vereinbarten Tarifes/ Versicherungsvertrages. Uns als Praxis sind die Details Ihres Vertrages nicht bekannt. Daher vereinbaren wir vor Beginn der Behandlung mit Ihnen unser Honorar, die sich nach der in Deutschland weitverbreiteten Gebührenübersicht der Therapeuten richtet.

So kommen die Preise zustande:
Im Heilmittelbereich existiert keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie z. B. im ärztlichen Bereich. Daher können/müssen wir als Praxisinhaber und dem Privatpatienten die Preise frei vereinbaren.  Auch können wir uns nicht nach den Beihilfe Tarifen der Bundesbeihilfe richten, da diese keine vollumfängliche Versicherung ist. (D.h. die Versicherung unterstützt Ihre Patienten, sieht aber explizit vor, dass Beihilfeberechtigte ähnlich wie die GKV- Versicherten einen Zuzahlungsanteil leisten.)
In Deutschland hat es sich bundesweit bewährt, die Tarife der Gebührenübersicht der Therapeuten heranzuziehen (ermittelt aus dem Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung und dem 1,4 - 2,3 – fachen Steigerungssatzes)

Unsere Preisgestaltung richtet sich nach dem 1,4 –  1,8 fachen des Ausgangssatzes der Gebührenübersicht und dem Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die Osteopathie kann ich zu den Behandlungskosten, aus rechtlichen Gründen keine genauen Angaben machen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine solche Kostenteilübernahme. Ob und in welchem Umfang Sie einen Zuschuss erhalten, erfahren Sie direkt bei Ihrer Kasse. Von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkranken- versicherungen werden derzeit die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Unsere Preisgestaltung ist fair und unsere Leistungen werden auf höchstem Niveau erbracht. Ich bilden mich regelmäßig für Sie fort. Sollte Ihre Krankenversicherung Kritik an unsere Rechnungsstelle üben, können Sie sich hiergegen zu Wehr setzen.  Die ausführliche Darstellungen und Hilfestellungen zu dem Thema, sowie Argumentation von Patient und Therapeuten gegenüber Ihrer PKV, finden Sie auf den Internetseiten von www.privatpreise.de

 

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